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Library Regulations
Bücherei-Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Niebüll ab 01.01.2010
1. Benutzerkreis
Die Bücherei ist eine öffentliche Einrichtung. Jedermann ist im Rahmen dieser Benutzungsordnung
berechtigt, auf privatrechtlicher Grundlage Medien zu entleihen und die Präsenzarbeitsplätze der
Bücherei zu benutzen. Für Kinder unter sechs Jahren können die Eltern Medien entleihen.
2. Anmeldung
Der/die Benutzer(in) meldet sich persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises bzw.
mit Meldeschein an. Bei Kindern unter 14 Jahren ist die Unterschrift eines/einer Erziehungsberech-
tigten erforderlich.
Nach der Anmeldung wird eine Ausweiskarte ausgestellt, die nicht übertragbar ist und zu jeder Ausleihe
mitzubringen ist. Jeder Wohnungs- oder Namenswechsel muß der Bücherei unverzüglich mitgeteilt werden.
Der Benutzerausweis ist zurückzugeben, wenn die Bücherei es verlangt oder die Voraussetzungen für
die Benutzung nicht mehr gegeben sind.
3. Entleihung, Verlängerung, Vormerkung
Gegen Vorlage des Benutzerausweises werden Medien bis zu 21 Tagen ausgeliehen. Wenn keine
anderweitige Vormerkung vorliegt, kann die Leihfrist auf Antrag unter Vorlage der Medien bis zu 9
Wochen verlängert werden.
Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden.
Die Bücherei ist berechtigt, entliehene Medien jederzeit zurückzufordern.
4. Auswärtiger Leihverkehr
Medien, die nicht im Bestand dieser Bücherei vorhanden sind, können im Leihverkehr nach den hierfür
geltenden Richtlinien beschafft werden
5. Behandlung der entliehenen Medien
Der/die Benutzer(in) verpflichtet sich, die Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Veränderung,
Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren.
Der Verlust entliehener Medien ist der Bücherei unverzüglich anzuzeigen.
6. Haftung
Der/die Benutzer(in) haftet für den Verlust von Medien sowie für alle Schäden, die an den von ihm/ihr
entliehenen Medien entstehen. Der/die Benutzer(in) haftet auch für Schäden, die er/sie an präsent in
der Bücherei benutzten Medien anrichtet.
Für Schäden, die durch den Mißbrauch des Benutzerausweises entstehen, haftet der/die eingetragene
Benutzer(in) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im eigenen Interesse ist daher der Verlust der
Ausweiskarte der Bücherei unverzüglich zu melden.
Die Bücherei haftet nicht für Fahrlässigkeit.
7. Gebühren
Es werden Gebühren gemäß Gebührenordnung erhoben. (s. "Fines and Fees")
8. Internetplätze
Für die Benutzung öffentlicher Internetplätze gilt eine gesonderte Benutzungsordnung.
9. Allgemeine Benutzungsbedingungen
Der/die Büchereileiter(in) übt das Hausrecht aus.
Rauchen, Essen und Trinken sind in den Büchereiräumen nicht gestattet.
Mit Ausnahme von Blindenhunden dürfen Tiere nicht in die Büchereiräume mitgebracht werden.
Taschen müssen in den dafür vorgesehenen Schränken oder Ablagen abgestellt werden.
Benutzer(innen), in deren Wohnung eine meldepflichtige übertragbare Krankheit auftritt, dürfen die
Bücherei während der Zeit der Ansteckungsgefahr nicht benutzen. Die bereits entliehenen Medien
dürfen erst nach der Desinfektion, für die der/die Benutzer(in) verantwortlich ist, zurückgebracht werden.
Die Büchereileitung ist berechtigt, Benutzer(innen), die gegen die Benutzungs- und Gebührenordnung
verstoßen, zeitweise oder ständig von der Benutzung der Bücherei auszuschließen. Gegen einen
Ausschluß kann Einspruch bei der Stadt Niebüll.
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