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Stadtbücherei Niebüll

Büchereizentrale Stadt Niebüll

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Gebührenordnung

Satzung
der Stadt Niebüll über die Erhebung von Gebühren
für die Nutzung der Stadtbücherei

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schl.-Holst. (GO) vom 28.02.2003 (GVOBl. SH S. 58) in der zz. gültigen Fassung und der §§ 1, 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgaben-gesetzes des Landes Schl.-Holst. (KAG) vom 10.01.2005 (GVOBl. SH S. 27) in der zz. gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom 10.12.2009 folgende Satzung erlassen:

§ 1
Gegenstand der Gebühr

Für die Nutzung des Angebots der Stadtbücherei werden Gebühren festgesetzt.

§ 2
Höhe der Gebühr

1. Benutzungsgebühren (ggf. erhöhte Gebühren - siehe Aushang)

Die Gebühr dient dem Erhalt des bestehenden Angebotes der Bücherei.

Familienkarte
(zur Familie zählen die direkten Angehörigen in einem Haushalt)
25,- Euro
Erwachsene (ab 18 Jahre) Jahresgebühr 18,- Euro
Halbjahresgebühr 11,- Euro
Vierteljahresgebühr 7,- Euro
Monatsgebühr 4,- Euro
Kinder und Jugendliche frei

Die Präsenzbenutzung in den Räumen der Bücherei ist kostenfrei.
Die Jahresgebühr berechtigt zur Ausleihe in allen Büchereien, die von der Büchereizentrale Schleswig-Holstein verwaltet werden.

Sofern die jeweilige Ausleihgebühr höher ist als die bezahlte, muss der Differenzbetrag nachentrichtet werden.


2. Versäumnisgebühren

Bei verspäteter Rückgabe der Medien werden folgende Gebühren erhoben:


Versäumnisgebühr nach Beendigung der Leihfrist 1,- Euro
10 Tage nach Beendigung der Leihfrist 2,- Euro
20 Tage nach Beendigung der Leihfrist 4,- Euro
Letzte Mahnung (durch Einschreiben) 10,- Euro
Diese Gebühren sind auch ohne schriftliche Erinnerung fällig!

3. Leihverkehrsgebühren

Beschaffen von Medien aus dem regionalen Leihverkehr der öffentlichen Büchereien in Schleswig-Holstein pro Medium 1,- Euro
Beschaffen von Medien aus dem überregionalen Leihverkehr der Bundesrepublik Deutschland pro Medium 2,- Euro
Benachrichtigung (telefonisch, per E-Mail oder schriftlich) 1,- Euro

Für im Leihverkehr entliehene Medien gelten die unter Punkt 2 aufgeführten Versäumnisgebühren.


4. Vormerkungen

inkl. Benachrichtigung (per Telefon oder E-Mail) 0,50 Euro

5. Medienersatz

Bei Verlust oder Beschädigung von Medien ist der Schaden bis zum Wiederbeschaffungswert, zuzüglich der Bearbeitungskosten und des Beschaffungsaufwandes, zu ersetzen.


6. Ersatz eines Benutzerausweises

Die Ausstellung eines Ersatzausweises kostet für
für Erwachsene und Jugendliche 2,- Euro
für Kinder (bis 13 Jahre) 1,- Euro


7. Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden, die nicht Mitglied im Fahrbüchereiverbund sind, zahlen statt der im § 2 Abs. 1 festgesetzten Gebühren folgende Gebühren:

Familienjahresgebühr 40,- Euro
Jahresgebühr für Erwachsene 30,- Euro
Halbjahresgebühr 15,- Euro
Vierteljahresgebühr 10,- Euro
Monatsgebühr 6,- Euro
Jahresgebühr für Kinder und Jugendl. 10,- Euro

§ 3
Erlass und Stundung

Für den Erlass und die Stundung von Gebühren für die Nutzung der Stadtbücherei findet die Satzung der Stadt Niebüll über die Stundung, den Erlass und die Niederschlagung von Forderungen Anwendung.

§ 4
Gebührenpflichtiger

Zur Zahlung der Gebühr und zur Erstattung von Auslagen ist derjenige oder diejenige verpflichtet, der oder die die Einrichtungen der Stadtbücherei Niebüll genutzt hat.

§ 5
Entstehung der Gebühren und Erstattungspflicht sowie Fälligkeit

Die Gebührenschuld entsteht, wenn der Wunsch für eine Familien- bzw. Jahreskarten (§ 2 Abs. 1) bekundet wird bzw. ein in dem § 2 Abs. 2 – 7 beschriebener Tatbestand erfüllt ist.

§ 6
Datenerhebung, Datenverarbeitung

  1. Die Stadt Niebüll ist berechtigt, von den Gebührenpflichtigen oder deren Beauftragten personenbezogene Daten zum Zwecke der Festsetzung, Annahme oder Einziehung der Gebühren sowie zum Zwecke der Zahlungsüberwachung zu erheben. Zu den in Satz 1 genannten personenbezogenen Daten zählen
    1. der Name, der Vorname und die vollständige Anschrift
    2. im Falle der Erteilung einer Lastschrifteinzugsermächtigung oder der unbaren Zahlung Bankverbindung der oder des Gebührenpflichtigen und der oder des Beauftragten sowie
    3. der Gegenstand der Gebühr.
  2. Die Stadt Niebüll ist berechtigt, die in Abs. 1 bezeichneten bezogenen Daten zu den in Abs. 1 Satz 1 genannten Zwecken zu verarbeiten.
  3. Die Stadt Niebüll ist berechtigt, für die Ermittlung der o.a. Daten die Verwaltungsleistungen des Amtes Südtondern in Anspruch zu nehmen.

§ 7
Inkrafttreten

Die Gebührensatzung tritt nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung Niebüll zum 01.01.2010 in Kraft.

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zuletzt aktualisiert am 21.01.2010 | webmaster | © 2005 Stadtbücherei Niebüll